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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Artikel 1: Allgemeines/Definitionen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind bei der Handelskammer hinterlegt (nachfolgend: die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen").

1.2 In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die folgenden Begriffe die folgende Bedeutung: (a) Auftraggeber: jede Partei, die einen Vertrag mit Echo Marketing abschließt (b) Echo Marketing B.V., mit Sitz in Goorsestraat 49, 7496 AC Hengevelde, Niederlande (HK: 76053415).

1.3 In allen Fällen, in denen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen "schriftlich" erwähnt wird, ist dies im weitesten Sinne gemeint, also auch einschließlich E-Mail.

Artikel 2: Anwendbarkeit

2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Vereinbarungen, die mit den von Echo Marketing angebotenen Dienstleistungen zusammenhängen, sowie für alle Rechtsbeziehungen zwischen Echo Marketing und dem Auftraggeber.

2.2 Wird schriftlich von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgewichen, behalten die übrigen Bestimmungen ihre Gültigkeit.

2.3 Schriftliche Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für die in der jeweiligen Vereinbarung bestimmten Fälle.

2.4 Nach der erstmaligen Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen diese nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden, sondern gelten als stillschweigend akzeptiert. Dies gilt für alle weiteren (Rechts-)Handlungen zwischen den Parteien.

2.5 Wenn Echo Dritte beauftragt, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ebenfalls.

2.6 Die Anwendbarkeit der vom Auftraggeber verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird von Echo Marketing ausdrücklich zurückgewiesen.

Artikel 3: Angebot

3.1 Alle Angebote und/oder Kostenvoranschläge von Echo Marketing sind freibleibend, sofern nicht schriftlich anders angegeben.

3.2 Die in den genannten Angeboten und/oder Kostenvoranschlägen enthaltenen Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Die Preise werden jährlich bei Bedarf von Echo Marketing angepasst.

3.3 Ein Vertrag kommt erst zustande, nachdem Echo Marketing einen Auftrag schriftlich durch eine Auftragsbestätigung angenommen hat. Der Auftraggeber ist berechtigt, innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung schriftlich darauf zu reagieren. Bei Ausbleiben einer schriftlichen Reaktion des Auftraggebers innerhalb der genannten Frist kommt der Vertrag gemäß der Auftragsbestätigung zustande.

Artikel 4: Ausführung des Auftrags und Dienstleistung

4.1 Echo Marketing wird sich bemühen, ein gutes Ergebnis für den Auftraggeber zu erzielen, kann dieses Ergebnis jedoch niemals garantieren.

4.2 Der Auftraggeber ist verantwortlich für die rechtzeitige Bereitstellung aller Daten, von denen Echo Marketing angibt, dass sie notwendig sind, oder von denen der Auftraggeber vernünftigerweise verstehen sollte, dass sie für die Vertragserfüllung notwendig sind. Werden die für die Vertragserfüllung erforderlichen Daten nicht rechtzeitig an Echo Marketing übermittelt, ist Echo Marketing berechtigt, die Vertragserfüllung auszusetzen und/oder die aus der Verzögerung entstehenden Mehrkosten zu den üblichen Sätzen in Rechnung zu stellen.

4.3 Wurde vereinbart, dass die Vertragserfüllung in Phasen erfolgt, kann Echo Marketing die Ausführung der zur nächsten Phase gehörenden Teile aussetzen, bis der Auftraggeber die Ergebnisse der vorherigen Phase schriftlich genehmigt und/oder bezahlt hat.

Artikel 5: Mehrarbeit

5.1 Echo Marketing hat das Recht, ihre Preise bei Änderungen des Vereinbarten anzupassen.

5.2 Echo Marketing hat das Recht, dem Auftraggeber Mehrkosten in Rechnung zu stellen, wie etwa für Ergänzungen, Tests, Besprechungen und/oder Ausführungen, die auf Wunsch des Auftraggebers stattfinden.

Artikel 6: Der Auftrag

6.1 Erwartet Echo Marketing, dass sie eine in einem Angebot oder Vertrag festgelegte Lieferfrist nicht einhalten kann, wird Echo Marketing den Auftraggeber so schnell wie möglich darüber informieren.

Artikel 7: Analyseberichte

7.1 Analyseberichte werden von Echo Marketing gemäß dem Projektvorschlag, Angebot oder Vertrag erstellt.

7.2 Ist keine Berichtsform festgelegt, erfolgt die Berichterstattung in Niederländisch und/oder Englisch.

7.3 Die in den Analyseberichten von Echo Marketing genannten Beträge und/oder Zahlen bezüglich der Mediennutzung sind rein indikativ und es können keine Rechte daraus abgeleitet werden. Weichen die berichteten Beträge und/oder Zahlen von den in einer Rechnung von Echo Marketing berechneten ab, gelten die Beträge und/oder Zahlen in der Rechnung als die tatsächlichen.

Artikel 8: Zwischenzeitliche Vertragsänderungen

8.1 Zwischenzeitliche Vertragsänderungen können ausschließlich einvernehmlich vereinbart werden. Echo Marketing übernimmt keine Verantwortung und Haftung für einseitig vom Auftraggeber durchgeführte Änderungen.

8.2 Ungeachtet der Bestimmung in 8.1 hat Echo Marketing das Recht, im Interesse der Dienstleistung die Werbeanzeigen und Suchbegriffe nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Genehmigung des Auftraggebers zu ändern.

8.3 Vereinbaren die Parteien, dass der Vertrag geändert oder ergänzt wird, kann der Zeitpunkt der Fertigstellung dadurch beeinflusst werden. Echo Marketing wird den Auftraggeber darüber informieren.

8.4 Haben die Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags finanzielle und/oder qualitative Folgen, ist Echo Marketing berechtigt, die daraus entstehenden Kosten dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Echo Marketing wird den Auftraggeber hierüber vorab informieren.

8.5 Wurde ein Festbetrag vereinbart, wird Echo Marketing angeben, inwieweit die Änderung oder Ergänzung des Vertrags zu einer Überschreitung dieses Honorars führt.

8.6 Abweichend von Absatz 4 kann Echo Marketing keine Mehrkosten in Rechnung stellen, wenn die Änderung oder Ergänzung auf Umstände zurückzuführen ist, die ihr zuzurechnen sind.

Artikel 9: Verantwortung des Auftraggebers

9.1 Der Auftraggeber ist persönlich verantwortlich für die Einrichtungen und Geräte des Auftraggebers und die daraus entstehenden Folgen.

9.2 Der Auftraggeber muss persönlich für die Bezahlung der vom Auftraggeber verursachten Kommunikationskosten sorgen.

9.3 Der Auftraggeber ist persönlich verantwortlich für die Richtigkeit der vom Auftraggeber an Echo Marketing gelieferten Daten.

9.4 Der Auftraggeber garantiert die Richtigkeit der vom Auftraggeber akzeptierten Proben und/oder Entwürfe, oder für Proben und/oder Entwürfe, für die Korrekturen nicht oder nicht rechtzeitig vom Auftraggeber an Echo Marketing gesendet wurden.

9.5 Die von Echo zugunsten des Auftraggebers zusammengestellten Texte, Bilder oder sonstigen Daten gelten als vom Auftraggeber akzeptiert, es sei denn, die erforderlichen Änderungen werden innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Veröffentlichung schriftlich per E-Mail mitgeteilt.

9.6 Der Auftraggeber garantiert jederzeit, dass die vom Auftraggeber an Echo Marketing gelieferten Materialien nicht die Rechte Dritter verletzen, einschließlich geistiger Eigentumsrechte.

9.7 Der Auftraggeber ist stets verpflichtet, volle Mitwirkung, Daten und Informationen zu leisten, die für die Ausführung der vereinbarten Dienstleistungen durch Echo Marketing notwendig oder nützlich sind.

Artikel 10: Vertraulichkeit

10.1 Die Parteien sind verpflichtet, alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen des Vertrags voneinander oder aus einer anderen Quelle erhalten haben, vertraulich zu behandeln.

10.2 Echo Marketing behält sich das Recht vor, den Namen des Auftraggebers oder des Kunden des Auftraggebers als Referenz zu verwenden und diese in dieser Eigenschaft zu veröffentlichen.

10.3 Die an Echo Marketing übermittelten (persönlichen) Daten werden vertraulich behandelt, wie es das Datenschutzgesetz vorschreibt. Die bereitgestellten Daten werden in einer Datei erfasst. Diese Daten werden Dritten nicht zur Verfügung gestellt.

Artikel 11: Exklusivität und Wettbewerbsverbot

11.1 Der Auftraggeber gewährt Echo Marketing das ausschließliche Recht, den Auftrag für die Dauer des Vertrags und unter Beachtung der Vertragsbestimmungen auszuführen.

11.2 Während der Vertragslaufzeit und während eines Zeitraums von einem (1) Jahr nach deren Beendigung ist es dem Auftraggeber nicht gestattet, direkt oder indirekt einen Mitarbeiter von Echo Marketing zu beschäftigen oder eine vertragliche Beziehung mit einem Mitarbeiter von Echo Marketing einzugehen, es sei denn, Echo Marketing hat hierfür schriftlich zugestimmt.

11.3 Der Auftraggeber verwirkt für jeden Verstoß gegen die Bestimmungen in Artikel 11.2 eine sofort fällige Vertragsstrafe von EURO 50.000 pro Verstoß, oder gegebenenfalls EURO 1.000 pro Tag für jeden Tag, an dem der Verstoß andauert, unbeschadet des Rechts von Echo Marketing, vollen Schadensersatz zu verlangen.

Artikel 12: Geistige Eigentumsrechte

12.1 Alle von Echo Marketing bereitgestellten Unterlagen, welcher Art auch immer, sind ausschließlich für die Nutzung durch den Auftraggeber bestimmt. Es ist dem Auftraggeber nicht gestattet, die von Echo Marketing erhaltenen Informationen in irgendeiner Form offenzulegen und/oder zu vervielfältigen, einschließlich Verkauf, Verarbeitung, Zurverfügungstellung, Verbreitung und Integration in Netzwerke, mit oder ohne Bearbeitung, es sei denn, eine solche Offenlegung und/oder Vervielfältigung erfolgt mit schriftlicher Genehmigung von Echo Marketing und/oder ergibt sich aus der Art oder dem Zweck des Vertrags mit Echo Marketing.

12.2 Echo Marketing behält sich das Recht vor, die bei der Ausführung der Arbeit gewonnenen Kenntnisse für andere Zwecke zu verwenden, sofern hierbei keine vertraulichen Informationen des Auftraggebers Dritten zur Kenntnis gebracht werden.

12.3 Der Auftraggeber stellt Echo Marketing von allen möglichen Ansprüchen Dritter in Bezug auf geistige Eigentumsrechte bezüglich der Veröffentlichung der vom oder im Namen des Auftraggebers bereitgestellten Texte, Bilder oder sonstigen Daten frei.

12.4 Macht Echo Marketing bei der Ausführung des Auftrags von Rechten Dritter Gebrauch, wird der Auftraggeber nicht Eigentümer dieser Rechte, und diese Rechte verbleiben im Eigentum von Echo Marketing oder gegebenenfalls des Dritten.

Artikel 13: Vertragsdauer und Kündigung

13.1 Der Vertrag wird für den in der Auftragsbestätigung enthaltenen Zeitraum geschlossen und ansonsten auf unbestimmte Zeit.

13.2 Ein befristeter Vertrag wird nach Ablauf der vertraglich festgelegten Laufzeit stets automatisch um einen Zeitraum von einem (1) Monat verlängert, es sei denn, es erfolgt eine Kündigung per Einschreiben zum Ende der (verlängerten) Vertragsdauer unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem (1) Kalendermonat. Eine vorzeitige Kündigung ist nicht möglich.

13.3 Echo Marketing hat darüber hinaus das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen oder zu kündigen, wenn: (a) über das Vermögen des Auftraggebers das Insolvenzverfahren eröffnet wird, dem Auftraggeber ein Moratorium gewährt wird, sowie bei Auflösung oder Liquidation des Auftraggebers, oder wenn ein Arrest oder eine Pfändung auf das bewegliche und/oder unbewegliche Vermögen des Auftraggebers gelegt wird; (b) der Auftraggeber mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag in Verzug ist.

Artikel 14: Vergütung

14.1 Alle Preise und Kostenschätzungen verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

14.2 Wurde kein Festhonorar vereinbart, wird die Vergütung auf Basis der tatsächlich aufgewendeten Stunden ermittelt. Die Vergütung wird gemäß den üblichen Stundensätzen von Echo Marketing berechnet, die für den Zeitraum gelten, in dem die Arbeit ausgeführt wird, sofern kein abweichender Stundensatz vereinbart wurde.

14.3 Die Kosten für alle Aufträge werden monatlich im Voraus in Rechnung gestellt. Echo Marketing hat das Recht, ihre Kosten aufgrund externer Umstände anzupassen.

Artikel 15: Zahlung

15.1 Die Zahlung hat innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach dem Rechnungsdatum in einer von Echo Marketing anzugebenden Weise zu erfolgen.

15.2 Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist befindet sich der Auftraggeber ohne weitere Mahnung in Verzug; der Auftraggeber schuldet ab dem Zeitpunkt des Verzugs bis zur vollständigen Zahlung Zinsen von 4% pro Monat auf den fälligen Betrag.

15.3 Echo Marketing ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine Kaution vom Auftraggeber zu verlangen. Die Kaution sowie deren Höhe werden im Angebot und/oder Vertrag festgelegt.

15.4 Leistet der Auftraggeber die gemäß Artikel 15.3 vereinbarte Kaution nicht, ist Echo Marketing berechtigt, das Angebot oder den Kostenvoranschlag zurückzuziehen, wobei der Auftraggeber verpflichtet ist, Echo Marketing die entstandenen Einrichtungskosten zu erstatten.

15.5 Wird über das Vermögen des Auftraggebers das Insolvenzverfahren eröffnet, ein Moratorium gewährt oder bei Auflösung oder Liquidation des Auftraggebers, sind alle vom Auftraggeber an Echo Marketing geschuldeten Beträge sofort in voller Höhe fällig.

15.6 Es ist dem Auftraggeber nicht gestattet, sich auf Aufrechnung gleich welcher Grundlage zu berufen.

Artikel 16: Beschwerden

16.1 Jede Beschwerde verfällt, wenn sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach Auftreten des Vorfalls, auf den sich die Beschwerde bezieht, schriftlich eingereicht wird.

16.2 Die Einreichung einer Beschwerde berührt nicht die übrigen Verpflichtungen des Auftraggebers.

Artikel 17: Haftung

17.1 Sollte Echo Marketing haftbar sein, ist diese Haftung auf den Betrag beschränkt, der dafür von ihrer Versicherung gedeckt wird.

17.2 Bei Mängeln in der Ausführung seitens Echo Marketing wird keinerlei Haftung für Mängel übernommen, die durch Handlungen oder Unterlassungen des Auftraggebers oder Dritter entstehen, für die der Auftraggeber verantwortlich ist.

17.3 Echo Marketing geht davon aus, dass die vom Auftraggeber gelieferten Daten rechtmäßig sind, und übernimmt keine Haftung für das Gegenteil.

17.4 Die Parteien schließen gegenseitig die Haftung für Schäden oder Verzögerungen aus, die durch Störungen in der elektronischen Dienstleistung von Echo Marketing und von Dritten verursacht werden.

17.5 Sollte dennoch eine Haftung von Echo Marketing für Schäden entstehen, die der Auftraggeber durch eine zurechenbare Pflichtverletzung aus dem Vertrag mit Echo Marketing erlitten hat, ist diese Haftung in allen Fällen auf maximal den Rechnungsbetrag des betreffenden Vertragsteils beschränkt.

17.6 Schäden, für die Echo Marketing haftet, kommen nur dann für eine Entschädigung in Betracht, wenn der Auftraggeber Echo Marketing innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach deren Entstehung darüber informiert hat.

17.7 Der Auftraggeber stellt Echo Marketing von der Haftung gegenüber Dritten in Bezug auf Schäden jeglicher Art frei, die durch die Vertragserfüllung verursacht wurden oder damit zusammenhängen.

Artikel 18: Höhere Gewalt

18.1 Echo Marketing haftet nicht im Falle höherer Gewalt. Unter höhere Gewalt fallen auch Fälle, in denen Echo Marketing nach eigener Einschätzung nicht über ausreichende Daten verfügt, falsche Daten bereitgestellt wurden oder unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers vorliegt.

18.2 Im Falle höherer Gewalt ist Echo Marketing berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise zu beenden oder den Auftrag zu stornieren, ohne zu einer Entschädigung gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet zu sein.

Artikel 19: Schlussbestimmungen

19.1 Keine der Parteien ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne schriftliche Genehmigung der anderen Partei zu übertragen.

19.2 Echo Marketing hat das Recht, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern. Änderungen gelten auch für bereits geschlossene Verträge. Änderungen werden dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt und treten zu dem angegebenen Datum in Kraft.

19.3 Erweist sich eine Bestimmung des Vertrags oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen als nichtig, berührt dies nicht die Gültigkeit der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

19.4 Enthalten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Auftragsbestätigung oder der schriftliche Vertrag widersprüchliche Bestimmungen, haben die Bestimmungen in der Auftragsbestätigung oder dem schriftlichen Vertrag Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

19.5 Alle Vereinbarungen zwischen den Parteien und alle daraus entstehenden oder damit zusammenhängenden Verpflichtungen unterliegen ausschließlich niederländischem Recht.

19.6 Streitigkeiten werden ausschließlich dem zuständigen Gericht in den Niederlanden vorgelegt, es sei denn, Echo Marketing entscheidet anders.